Wartung und rechtssicherer Betrieb von Druckanlagen
Kennen Sie Ihre Betreiberpflichten im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)?
Gemäß der BetrSichV sind alle Betreiber dazu verpflichtet, ihre Druckbehälter regelmäßig zu prüfen. Druckgefäße können Membran-Druckausdehnungsgefäße, Vorschaltgefäße, Abschlammgefäße, aber auch Wärmetauscher oder Heizkessel sein. Wird die Prüfung nicht vorgenommen, kann die komplette Druckhaltung außer Betrieb gesetzt werden und gefährdet somit den Anlagenbetrieb.
Doch wann ist was erforderlich und wie lauten die entsprechenden Fristen? Wir beraten Sie umfassend. Vertrauen Sie auf unsere Expertise im Bereich Druckhaltung. Mit mehr als 8.000 Serviceeinsätzen pro Jahr, alleine in Deutschland, verfügen unsere Mitarbeiter über jahrzehntelange Erfahrung und fundiertes Expertenwissen.
Ablauf einer Druckbehälterprüfung
Im Detail bedeutet dies die Prüfung vor Inbetriebnahme nach § 15 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), für Druckgeräte bis 140 Liter Behältervolumen im vorgesehenen Geltungsbereich von einer zur Prüfung befähigten Person. Bestehend aus: Ordnungsprüfung nach Maßgabe der in Anhang 2 der BetrSichV genannten Vorgaben, Festlegung des weiteren Vorgehens, Prüffristenermittlung für die nächste wiederkehrende Prüfung nach § 3 Absatz 6 sowie die Ausstellung einer Prüfaufzeichnung nach § 17 der BetrSichV.
Wann muss was geprüft werden?
Die Prüfungstermine sind entsprechend der Gefährdungsbeurteilung festzulegen.
Prüfungen für Druckbehälter erfolgen im Allgemeinen:
vor Inbetriebnahme
bei jeder Veränderung der Druckhalteanlage
wiederkehrende Prüfungen:
Innere Prüfung: grds. alle 10 Jahre
Festigkeitsprüfung: grds. alle 10 Jahre, optionale Verlängerung auf 15 Jahre, sofern sicherer Betrieb nachgewiesen wird
Weitere Informationen und Details finden Sie in unseren FAQs am Ende der Seite sowie in den entsprechenden Gesetzestexten der BetrSichV. Die hier bereitgestellten Informationen fokussieren das Segment der Druckgeräte in Heizungs- und Kälteanlagen.
Druckbehälterprüfung beauftragen
Selbstverständlich stehen Ihnen unsere Fachleute jederzeit zur Verfügung. Im Fall von Inbetriebnahme, Wartung, Druckbehälterprüfung oder Reparaturen können Sie unseren Werkskundendienst direkt online beauftragen.